
Dr. Kai Wiedenmann
Rechtsanwalt
1993 | Stipendium am King´s College Cambridge | Forschungsarbeit „Freedom of Contract and the Necessity of Compensation“ |
1995 | Wiss. Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg, Direktor Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Hommelhoff |
2000 | Weiss Walter Weidinger Fischer-Zernin, München |
2004 | Herrmann & Wiedenmann, München/Ulm/Freising |
2011 | BLL Braun Leberfinger Ludwig Unger PartG mbB, München |
2022 | Ammersbach Unzicker Rechtsanwälte PartG mbB |
Autor fachlicher Veröffentlichungen zum Europa-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
„De omnibus debutandum est“ – Everything must be doubted
Søren Aabye Kierkegaard (* 1813, † 1855)
Nichts ist als gegeben hinzunehmen – stellte schon der Vordenker der Existenzphilosophie Kierkegaard Mitte des 19 Jahrhunderts fest. Alles ist zu hinterfragen. Gerade bei zivil- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen muss jedes Detail des gegnerischen Vorbringens bezweifelt und auf Sinnhaftigkeit, Schlüssigkeit und inhaltliche Kohärenz überprüft werden. Zugleich müssen die Angaben und Intentionen des eigenen Mandanten mitbedacht werden. Letztlich rücken so die gegenläufigen Interessen der Parteien in den Mittelpunkt. Wer den ersten Schritt des Zweifelns und den zweiten der inhaltlichen sowie rechtlichen Analyse nicht mitgeht, kann eine Auseinandersetzung nicht gewinnen.